Strenge Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch |
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Diese Daten gehören zu den unverzichtbaren Angaben, die im Fahrtenbuch selbst zu machen sind. Es genügt nicht, wenn nur allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten im Fahrtenbuch als "Dienstfahrten" bezeichnet werden. Unzureichende Angaben im Fahrtenbuch können nicht aufgrund eigener Tagebuchaufzeichnungen des Arbeitnehmers ergänzt werden. Denn die für ein Fahrtenbuch essenziellen Angaben sind dort selbst zu machen und nicht an anderer Stelle in einer weiteren und gegebenenfalls auch nachträglich vom Arbeitnehmer erstellten Auflistung. Ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch liegt deshalb auch dann nicht vor, wenn die unzureichenden Angaben im Fahrtenbuch selbst durch vom Arbeitgeber stammende Listen und Ausdrucke des Terminkalenders ergänzt und vervollständigt werden. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |