Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit |
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Der Steuerpflichtige, der Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt, hat einen Rechtsanspruch auf den Ansatz des ungekürzten Arbeitnehmer-Pauschbetrages, selbst wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Bei einem zwingenden gesetzlichen Pauschbetrag verbieten sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.6.2008 Überlegungen, ob im Einzelfall die Besteuerung vereinfacht wird oder nicht. |
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