Investitionszulagengesetz 2007 kann in Kraft treten


Der Bundesrat hat am 7.7.2006 dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2007 zugestimmt. Das Gesetz begünstigt, wie auch seine Vorgängerregelung, Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen im Fördergebiet. Erstmalig wird in die Förderung das Beherbergungsgewerbe einbezogen. Zum begünstigten Beherbergungsgewerbe gehören Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze und Erholungs- und Ferienheime, soweit diese nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Die bisher geltenden Fördersätze nach dem InvZulG 2005 werden beibehalten. Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören.

Ein Erstinvestitionsvorhaben ist ein Vorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder zur grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Erstinvestitionsvorhaben nur aus einer einzelnen Investition besteht. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind nur dann begünstigt, wenn sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, mit dem der Investor insgesamt erst nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes beginnt und die zum Investitionsvorhaben gehörenden begünstigten Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2006 angeschafft oder hergestellt werden.

Das InvZulG 2007 sieht einen Förderzeitraum von 2007 bis 2009 vor. Zum Fördergebiet gehören nach wie vor die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Allerdings wird ab 2007 durch eine neue nationale Fördergebietskarte, die noch von der Europäischen Kommission zu genehmigen ist, geregelt, wo und in welchem Umfang Beihilfen in der Bundesrepublik gewährt werden dürfen. Von ihr hängt unter anderem ab, wie im Land Berlin Betriebe durch die Investitionszulage ab dem Jahr 2007 weiterhin gefördert werden können.

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