"Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlungsweise im Internet nicht zulässig |
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Die Richter des BGH entschieden dazu in ihrem Urteil vom 18.7.2017, dass "Sofortüberweisung" nicht als einzige kostenlose Zahlungsweise zumutbar ist. So darf, nach Auffassung der Bundesrichter, die einzige kostenlose Zahlungsart Verbraucher nicht dazu zwingen, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln. Grundsätzlich kann das Geschäftsmodell "Sofortüberweisung" betrieben werden. Den Kunden müssten jedoch weitere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. |
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