Werbeanrufe nach Vertragsende |
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Das OLG untersagte eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur "individuellen Kundenberatung" nach Vertragsende. Nach Auffassung des OLG verstößt die Werbebefugnis gegen das Verbot belästigender Werbung. Sie erlaubt dem Unternehmen, Vertragsdaten eines Verbrauchers in erheblichem Umfang zur "individuellen Kundenberatung" am Telefon zu verwenden. Im ungünstigsten Falle sei der betroffene Verbraucher bereits seit fast 2 Jahren kein Kunde mehr und zudem nach Vertragsende wahrscheinlich längst Kunde eines Wettbewerbers. |
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