Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2017 |
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Die Regelsätze betragen nun: 342 € für Kinder von 0 - 5 Jahren, 393 € für Kinder von 6 - 11 Jahren, 460 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1.1.2015 angehoben wurde. Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |