Krankenversicherungspflicht von Arbeitnehmern - wie wirkt sich eine selbstständige Tätigkeit aus? |
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Das Bundessozialgericht folgt in seiner Entscheidung vom 29.2.2012 dieser Betrachtungsweise nicht. Im Urteil zum Ausschluss eines selbstständig Tätigen von der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern für sich allein betrachtet nicht zur Annahme einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit führt. Es kommt vielmehr auf die Gesamtbetrachtung der Umstände an. Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung insoweit zu, als es nicht nur den Ausschluss eines selbstständig Tätigen von der Familienversicherung, sondern auch den Ausschluss eines Selbstständigen mit Nebenbeschäftigung von der Arbeitnehmer(pflicht)versicherung betrifft. Die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer kann nach wie vor ein Indiz für den Umfang einer selbstständigen Tätigkeit darstellen. Der mit der Leitungsfunktion notwendig verbundene Zeitaufwand als Arbeitgeber ist dem Selbstständigen ebenso zuzurechnen wie das wirtschaftliche Ergebnis der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Eine vor allem verfahrenspraktisch relativ einfach durchzuführende Abgrenzung kann wie folgt erfolgen.
Anmerkung: Lässt sich nach diesen Grundannahmen das Vorliegen einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht eindeutig bestimmen oder bestehen Zweifel (am Ergebnis oder an den gemachten Angaben), sollte die Krankenkasse des Arbeitnehmers in die Entscheidung eingebunden werden. |
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