Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2013 |
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Ferner wurden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben:
Der Kindesunterhalt wurde zum 1.1.2013 nicht erhöht. Der Unterhalt richtet sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da es bei dem Kinderfreibetrag 2013 keine Erhöhung gibt, steigen auch die Unterhaltsbeträge nicht. In der "Düsseldorfer Tabelle", die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. |
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. | ||||||||||||||||||