In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den
Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag
Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt,
festgelegt. Eine Anpassung zum 1.1.2009 war erforderlich, weil sich ab
2009 die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern.
Die Regelsätze betragen nun:
- 281 für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 322 für Kinder von 6 - 11 Jahren,
- 377 für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 432 für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem
Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internet-Seite
des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Aktuelles.
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