Keine Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung der GmbH |
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"Eine Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen unzureichender Kapitalisierung der Gesellschaft ist weder gesetzlich normiert noch durch richterrechtliche Rechtsfortbildung als gesellschaftsrechtlich fundiertes Haftungsinstitut anerkannt", so die Bundesrichter. Aufgrund einer nachträglichen Berechnung über eine angemessene Eigenkapitalausstattung die Gesellschafter gegebenenfalls generell haften zu lassen, wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar und könnte letztlich die GmbH als solche infrage stellen. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |