Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2008 |
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Ferner entfällt die Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern. Der neuen Tabelle liegt - wie schon bislang - die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe. Die Tabellen können im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de - Service - Düsseldorfer Tabelle abgerufen werden. |
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