Arbeitgeber haftet für betriebliche Altersvorsorge |
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 12.6.2007 entschieden, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen die geschützte Berufsfreiheit, liegt nicht vor. Die Richter verurteilten deshalb einen Arbeitgeber, der sich weigerte, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, zum Abschluss einer Vereinbarung über die Entgeltumwandlung und zur Durchführung der Vereinbarung. |
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