Verbraucherinsolvenz als wichtiger Grund zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers |
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So müssen ganz erhebliche konkrete und unmittelbar bevorstehende Nachteile für die Gesellschaft drohen, um ein Tätigkeitsverbot für den Geschäftsführer zu rechtfertigen. Eine gewisse Verunsicherung der Geschäftspartner und eine abstrakte Gefährdung der Kreditwürdigkeit genügen hierfür nicht. |
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