Rechte eines GmbH-Geschäftsführers beim Betriebsübergang |
||||
Gegen die Übernahme dieser Regelung auf einen Organvertreter spricht schließlich die Stellung, die ein Geschäftsführer im Verhältnis zu den Gesellschaftern innehat. Zwischen ihm und den bestellenden Personen muss ein Vertrauen bestehen. Es ist für den Betriebserwerber nicht zumutbar, an die Besetzung der Leitungsfunktion gebunden zu sein und hier nicht eine Person seines Vertrauens auswählen zu können. (BAG-Urt. v. 13.2.2003 8 AZR 654/01) |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |