Hochwasserschäden welche Aufwendungen hat der Vermieter bzw. der Mieter zu tragen? |
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In der Mietwohnung selbst hat der Vermieter die Schäden an mit vermieteten Gegenständen (z. B. Einbauküche, Teppichböden usw.) zu übernehmen. Die Schäden an den sonstigen Einrichtungsgegenständen, am Mobiliar oder anderem Eigentum des Mieters hat dieser selbst zu beseitigen. Eine Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung übernimmt diese Schäden i. d. R. nicht, da hier im Normalfall nur Leitungswasserschäden bzw. Schäden auf Grund eines Wasserrohrbruchs versichert sind. Die Hoffnung, dass hier eine Versicherung ggf. doch eintritt, besteht nur dann, wenn Elementarschäden mitversichert sind. Neben den Kosten der Schadensbeseitigung kommen auf den Vermieter u. U. auch Mietminderungsforderungen zu. Denn der Mieter hat das Recht zur Mietminderung, wenn die Wohnung ganz oder teilweise nicht genutzt werden kann. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |