Überstunden-Pflicht muss schriftlich erklärt werden |
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Allein der Arbeitsvertrag, der nur rahmenmäßig die Pflichten des Arbeitnehmers beschreibt, berechtigt den Arbeitgeber noch nicht, von seinem Mitarbeiter Überstunden zu verlangen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass er auf bloße Anordnung zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. (EuGH-Urt. v. 8.2.2001 - C-350/99) |
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