Insolvenzschutz der betrieblichen Altersversorgung eines GmbH-Geschäftsführers |
||||
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Versorgungsberechtigten während seiner Tätigkeit für das Unternehmen ein Mehrheitsgesellschafter gegenüberstand. Auch Minderheitsgesellschafter, denen ein anderer Minderheitsgesellschafter gegenübersteht, der aber aufgrund einer Stimmrechtsverteilungsregelung im Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, genießen für ihre Versorgungsansprüche Insolvenzschutz. (BAG-Urt. v. 16.4.97 - 3 AZR 869/95) |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |